„Diese Note akzeptieren wir nicht“: Welche Rechte und Pflichten Schülereltern haben

Wir wissen alle, dass Lehrer viele Rechte haben, wenn es um die Schule geht – und Pflichten. Sie müssen unsere Kinder unterrichten, sie benoten – und etwa dafür sorgen, dass der Unterricht nicht gestört wird. Sie haben also zum Beispiel das Recht, unseren Kindern ein störendes Smartphone erstmal abzuknöpfen. Was uns Eltern oft nicht bewusst ist: Auch wir haben Rechte und Pflichten, was die Zusammenarbeit mit der Schule betrifft, damit wir unser Kind in bester Weise fördern. Schulrechtsexperte Thomas Böhm hat ein Buch darüber geschrieben: „Diese Note akzeptieren wir nicht. Welche Rechte Eltern in der Schule haben“, das gerade im MVG-Verlag erschienen ist (12,99 Euro).
Eine spannende und lehrreiche Lektüre ist das – vieles, was ich als Mutter einer Schülerin tun muss und lassen sollte, war mir nicht bewusst. Ich habe daher Thomas Böhm im Interview gelöchert, damit auch Ihr ein Gefühl dafür bekommt, wie es bei uns Eltern mit dem Schulrecht bestimmt ist.

Mama und die Matschhose: In Ihrem Buch klären Sie uns Eltern über die Rechte auf, die wir Lehrern und der Schule gegenüber einfordern können. Ist das eigentlich ein guter Ansatz? Sollte das Ziel unserer Erziehung nicht eher sein, dass unsere Kinder selbst auf ihre Rechte pochen und ihre Angelegenheiten selbst mit den Lehrern klären?

Thomas Böhm. Foto: privat

Thomas Böhm: Kleine schulische Alltagsprobleme können auch Grundschulkinder mit ihren Lehrern besprechen, ohne dass sich die Eltern darum kümmern. Kinder sollen mit zunehmendem Alter ihre Rechte auch selbständig wahrnehmen und es tut dem Verhältnis von Schülern und Lehrern nicht gut, wenn die Eltern aus jeder Mücke einen Elefanten machen oder den Eindruck erwecken, ihr Kind sei völlig unselbständig. Eine selbständige Problemlösung setzt aber die entsprechende Reife voraus und bei schwerwiegenderen Problemen können Eltern dem Anliegen der Kinder wesentlich mehr Nachdruck verleihen. Bestimmte rechtliche Handlungen wie beispielsweise einen Widerspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme oder eine Nichtversetzung einzulegen oder eine Beurlaubung zu beantragen, können nur die Eltern und nicht die minderjährigen Kinder vornehmen.

Es gibt auch keinen Gegensatz zwischen der Klärung einer Angelegenheit durch die Kinder und der aktiven Beteiligung der Eltern. Die Eltern kommen nicht erst ins Spiel, wenn eine Klärung zwischen Kind und Lehrer scheitert. Beide können auch gemeinsam das Gespräch mit Lehrern suchen. Lehrer und Eltern sind verpflichtet, zum Wohl des Kindes zusammenzuarbeiten. Nehmen Kinder ihre Rechte selbst wahr, sollten sie in jedem Fall mit ihren Eltern über das schulische Problem sprechen. Eltern können beraten und erkennen eventuell Probleme besser oder können zusätzliche Argumente nennen.

Eltern nehmen in der Schule im übrigen nicht nur die Rechte ihrer Kinder wahr, sondern auch ihr eigenes Elternrecht, das beispielsweise berührt ist, wenn es um Informationen durch die Lehrer, die Fächerwahl oder die Achtung der Schule vor den Erziehungszielen der Eltern geht.

Kann ich als Elternteil überhaupt Entscheidungen der Schule anfechten? Etwa wenn ich beantragt habe, dass meine Kinder wegen Omas 70. Geburtstag freikriegen sollen und die Schule abgelehnt hat? Falls ich das anfechten kann, wer ist die nächsthöhere Instanz?

Thomas Böhm: Gegen schulische Entscheidungen können Eltern mit Beschwerden und Widersprüchen vorgehen. Widersprüche können bei rechtlich besonders wichtigen Entscheidungen wie der Beurlaubung zur Teilnahme an einer Geburtstagsfeier der Oma oder einer Nichtversetzung eingelegt werden. Zunächst entscheidet darüber die Schule. Man sollte daher immer – auch wenn ein Widerspruch schriftlich eingelegt werden muss – das Gespräch mit Lehrern und der Schulleitung suchen. Weist die Schule den Widerspruch zurück, lehnt beispielsweise die Beurlaubung endgültig ab, ist die Schulaufsicht, also zum Beispiel das Schulamt oder die Bezirksregierung, die nächsthöhere Instanz.

Wenn ich das Gefühl habe, im Recht zu sein: Darf ich dann immer umgehend zum Lehrer stiefeln und eine Korrektur seines Handelns einfordern? Etwa wenn ich den begründeten Verdacht habe, dass bei der Benotung etwas falsch gelaufen ist? Muss sich der Lehrer dann umgehend mit mir befassen?

Thomas Böhm: Lehrer und Eltern müssen nach den Schulgesetzen vertrauensvoll zusammenarbeiten, und die Eltern haben einen Anspruch auf Information und Beratung. Der Lehrer wird und darf daher das Gespräch über die Benotung nicht verweigern. Eltern haben aber keinen Anspruch auf ein sofortiges Gespräch zu einer von ihnen gewünschten Zeit. Sie können also nicht einfach während der Unterrichtszeit in die Schule gehen und ein sofortiges Gespräch fordern. Gemeinsam mit dem Lehrer ist ein Gesprächstermin zu vereinbaren, der auch davon abhängt, wie dringlich die Angelegenheit ist.

Eltern haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Gehört zu meinen Pflichten auch, Bratwürste beim Schulfest zu verkaufen, und muss ich Elternabende besuchen?

Thomas Böhm: Eltern können niemals verpflichtet werden, Bratwürste beim Schulfest zu verkaufen. Erklären sie sich dazu freiwillig bereit, haben sie gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Den haben Eltern nicht, die nur einfach am Schulfest teilnehmen. Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme an Elternabenden, die aber in den Schulgesetzen nicht konkret ausgesprochen wird, sondern sich aus den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zusammenarbeit mit der Schule sowie zur aktiven Beteiligung am Schulleben und in den Mitwirkungsgremien ergibt.

 Habe ich die Pflicht, meinem Kind bei der Erledigung der Hausaufgaben über die Schulter zu blicken?

Thomas Böhm: Eltern sind nach den Schulgesetzen der Länder verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr Kind seine schulischen Pflichten, zu denen auch die Hausaufgaben gehören, erfüllt. Das heißt nicht, dass Eltern sich an jedem Tag im einzelnen um die Hausaufgaben kümmern müssen, obwohl sie den Eindruck haben, dass ihr Kind seine Hausaufgaben macht, und es keine Mitteilungen der Lehrer wegen nicht gemachter Hausaufgaben gibt. Es genügt ein gelegentlicher Blick über die Schulter in nicht allzu großen Abständen.

Für Eltern sollte aber letztlich ohnehin nicht nur wichtig sein, ob sie das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen erfüllen, sondern ob ihr Kind in der Schule erfolgreich lernt. Hausaufgaben sind für Eltern eine sehr gute Gelegenheit zu sehen, wie gut ihr Kind lernt und, wenn nötig, ihr Kind beim Lernen zu unterstützen. Besonders wichtig ist es für Kinder, ob ihre Eltern an dem, was das Kind in der Schule tut und lernt, ernsthaft interessiert sind. Das beweist nicht einfach ein Interesse an guten Noten, sondern ein Interesse am Kind.

Thomas Böhm: Diese Note akzeptieren wir nicht, mvg-verlag München 2019, 12,99 Euro

Ein Kommentar bei „„Diese Note akzeptieren wir nicht“: Welche Rechte und Pflichten Schülereltern haben“

  1. […] Wir Eltern sind nach den Schulgesetzen der Länder verpflichtet, dafür zu sorgen, dass unsere Kinder ihre schulischen Pflichten erfüllen, zu denen auch die […]

Schreibe einen Kommentar