In Bamberg führt die AWO ab April einen Verspätungszuschlag von 5 Euro ein, wenn Kinder zu spät aus der (nach)mittäglichen Schulkindbetreuung abgeholt werden. Dabei handelt es sich um einen “Unkostenbeitrag”, wie es in einem Elternbrief von Anfang März heißt; dieser werde künftig mit der monatlichen Abrechnung eingezogen. Die Maßnahme stößt bei einigen Eltern auf Unverständnis.
Wer hat an der Uhr gedreht? Mama ist schon viel zu spät…?
Ich kann es allerdings gut nachvollziehen. Ja, richtige Flexibilität in der Betreuung ist oft nicht gegeben. Man kann die Kinder oft nur zu vollen Stunden abholen – was aber daran liegt, dass es einen Ablauf gibt mit Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung etc. Es würde viele Beteiligte nerven, wenn dann alle 5 Minuten die Eltern anklopfen, um erst Michael, dann Thomas und schließlich Emma zu holen. Andererseits weiß man das Kind bis zu diesen vollen Stunden in guten Händen, Mittagessen und Hausaufgaben sind je nach gebuchter Betreuung erledigt – und Spielzeit war hoffentlich auch dabei. Wer weiß, dass bestimmte Abholzeiten manchmal nicht eingehalten werden können, sollte mehr Zeit buchen, denn natürlich ärgert es die Erzieher/innen, wenn die Kinder nicht pünktlich, wie gebucht und wie geplant, abgeholt werden. Wenn es regelmäßig passiert, ist es respektlos gegenüber den Betreuer/innen.
Die Kinder auf die Straße zu setzen ist auch keine Lösung
Natürlich betreuen sie die Kinder trotzdem bis zur Abholung, es sind ja Kinder – und sie einfach auf die Straße zu setzen, wie Teenager nach dem Flötenunterricht, das käme keinem verantwortungsbewussten Erzieher nicht in den Sinn. Aber warum sollte man sie weiter betreuen, ohne dafür Geld zu verlangen? Ein Babysitter für diese Zeit würde auch Geld kosten.
Deshalb bin ich mit dieser Maßnahme einverstanden: Man muss offenbar die Eltern erziehen.
Eltern fühlen sich “gegängelt”
Ein Vater, der in unserer Lokalzeitung “Fränkischer Tag” zitiert wird, hat allerdings kein Verständnis. Er nennt die Änderung “Strafe” und “Gängelung”. Vielleicht aber sollte man die Maßnahme gar nicht “Strafe” nennen, sondern: “Ihr könnt spontan und flexibel für 5 Euro Betreuungszeit dazubuchen”.
Eine Juristin, die im Beitrag zu Wort kommt, spricht davon, dass für diese Sonderzahlung Verträge geändert werden müssten. Und die Änderung bestehender Verträge ist natürlich nicht unumstritten.