Blogger und Selbstständige – hergehört, ganz wichtig: Unterstützt die Petition gegen Abmahnmissbrauch

Die Unsicherheit ist groß: Blogger und Selbstständige zittern vor der Datenschutzverordnung DSGVO – sie befürchten, dann verstärkt zur Zielscheibe von sogenannten „Abmahnanwälten“ zu werden, die es sich zur Aufgabe machen, Massenabmahnungen etwa aufgrund von Urheberrechtsverletzungen in Umlauf zu bringen. Ein lukratives Geschäft für die Anwälte ist das – und ein wirtschaftliches Desaster für viele Kleinunternehmer. Was wir dagegen tun können? Uns zum einen rechtzeitig vor dem 25. Mai mit den Anforderungen der DSGVO schlau machen und mindestens Datenschutzerklärung und Impressum aktualisieren – und zum anderen eine Petition gegen Abmahnmissbrauch unterstützen.

Vera Dietrich hat die Petition ins Leben gerufen, und sie weiß, was es heißt, als Kleinunternehmerin abgemahnt zu werden: Als nebenberuflich Selbstständige verkauft sie selbst entworfene Schals über die Plattform DaWanda. Weil ihr ein Flüchtigkeitsfehler unterlaufen ist – sie hatte bei einer Produktbeschreibung eine Prozentangabe vergessen und “Wolle-Kaschmir” statt “50 % Wolle, 50 % Kaschmir” geschrieben -, hat sie nun einen Prozess gegen einen Abmahnverein am Hals. Im aktuellen „Spiegel“ ist auch das Beispiel der Goldschmiedin Madlen Vetter angeführt. Auch sie verkauft auf DaWanda, auch ihr flatterte eine Abmahnung ins Haus. Sie habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, weil sie Sätze wie „Ich ver­schi­cke mei­ne Ware ver­si­chert“ geschrieben hat. Die For­mu­lie­rung sei “ver­bo­te­ne Wer­bung mit Selbst­ver­ständ­lich­kei­ten”, was Vetter nicht wusste. Eine Strafgebühr von 232 Euro und die Unterschrift unter einer Unterlassungserklärung waren erst der Anfang, denn wenige Wochen später erhielt Madlen Vetter ein weiteres Schreiben. „Wie wir nun fest­stel­len muss­ten, ver­sto­ßen Sie nach wie vor ge­gen die wett­be­werbs­recht­li­chen Re­geln“, hieß es dar­in. Per Hand hatte die Goldschmiedin ihre Webseite überarbeitet und die strittige Formulierung bei zwei von 150 Produkten übersehen. Als Wiederholungstäterin soll sie nun 3000 Euro Stra­fe für ihren Flüchtigkeitsfehler be­zah­len.

Abmahnungen: Häufig trifft es kleine Krauter

Die Beispiele sind leider typisch: Die sogenannten Abmahnanwälte picken sich häufig Existenzgründer, Solo- und Teilzeit-Selbstständige heraus, weil diese keinen Anwalt haben und schnell einknicken. Sie werden wegen Flüchtigkeitsfehlern abgemahnt, bezahlen häufig den geforderten Betrag, unterschreiben eine weit gefasste Unterlassungserklärung – doch: Dann wird es erst richtig teuer, denn die darin aufgeführten Bedingungen sind in der Praxis oft nicht einzuhalten. Häufig trifft es Onlinehändler, doch der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) warnt davor, dass auch viele andere Selbstständige mit eigener Webseite Opfer von „Abmahnvereinen“ werden. Zahlreiche Verbände, darunter auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, fordern deshalb eine Reform. Der Politik ist das Problem seit Jahren bewusst. Trotzdem kam es bis heute zu keiner wirkungsvollen Änderung.

Lösungsvorschläge, um Abmahnmissbrauch zu stoppen

Vera Dietrich fordert mit einer ePetition vom Deutschen Bundestag die Beendigung dieses Missbrauchs: Rund 10.000 Mitzeichner – ein Fünftel der für eine Anhörung nötigen 50.000 – haben in den ersten neun Tagen die Petition unterstützt. Es wäre toll, wenn auch wir Blogger dazu beitragen, dass die Petition gehört wird.

Für die Beendigung des Missbrauchs gibt es ganz konkrete Lösungsvorschläge, die eine Gruppe von Verbänden im Sommer letzten Jahres erarbeitet hat und die der VGSD auf seiner Website zusammengefasst darstellt. Zu den Lösungsmöglichkeiten zählen höhere Anforderungen an die klagebefugten Vereine und eine strengere Aufsicht und Prüfung, ob die Abmahner tatsächlich Wettbewerber vertreten, eine Reduktion der finanziellen Anreize für Abmahner (z.B. durch Deckelung der Kosten in einfach gelagerten Fällen und indem die vereinbarten Strafen an die Staatskasse statt an die Vereine bzw. Anwälte zu entrichten sind), ein vereinfachter Nachweis offensichtlichen Missbrauchs durch Aufzählen von Beispielen im Gesetz, die Beendigung des von einigen Abmahnern missbrauchten “fliegenden Gerichtsstands” sowie das Vorschalten kostengünstiger Einigungsstellenverfahren in Bagatellfällen.

– Link zur Petition
– Zusammenfassung der Hintergründe und weiterführende Links:
https://www.vgsd.de/?p=24201

 

Ein Kommentar bei „Blogger und Selbstständige – hergehört, ganz wichtig: Unterstützt die Petition gegen Abmahnmissbrauch“

  1. Ich habe direkt mitgezeichnet.

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